Prüfung vor Inbetriebnahme nach TRBS 1201 teil 3 § 14 Abs.1
Wartung/Inspektion wiederkehrende Prüfung § 15 Abs.15
Feststellen der Notwendigkeit einer technischen Maßnahme (z.B. Gerätedefekt)
Entscheidung für , Instandsetzung ( Wiederherstellung des Sollzustandes der überwachungsbedürftigen Anlage). Änderung der überwachungsbedürftigen Anlage ( Verbesserung, Umbau, Erweiterung, Optimierung....)
Instandsetzung an der Überwachungsbedürftigen Anlage oder am Gerät. Ersatzinstallation (z.B. Austausch eines Geräte gegen Ersatzgerät ) inkl. Ordnungsprüfung (Eignung für den vorgesehenen Einsatz).Oder Gefärdungsbeurteilung, Planung und Ausführung der Anlagenänderung. Fortschreiben des Explosionsschutzdokumentes.
Wiedereinbringen in die überwachungsbedürftige Anlage bzw. Wiederinbetriebnahme der Anlage nach §14 Abs. 2